Wenn es unseren Vierbeinern mal nicht gut geht

getigerte kleine Katze schaut mit weiten Augen in die Kamera
Ob Hund, Katze oder weiteres Haustier – der Tierarzt hilft, wenn es Probleme gibt.

(akz-o) Tierhalter wissen, dass der Gang zum Tierarzt teuer werden kann. Egal, ob der Hund eine verletzte Pfote hat, die Katze geimpft wird oder das geliebte Haustier sogar operiert werden muss: nach dem Tierarztbesuch kommt auf jeden Fall die Rechnung.

Kosten im Blick

In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind die Leistungen und Preise aufgeführt, die als Grundlage der Arztrechnung dienen. Zu den Leistungen des Tierarztes zählen dann zum Beispiel allgemeine Untersuchungen, Diagnoseverfahren, Therapien, Operationen, Impfungen, und auch Verbandsmaterial sowie Medikamente. Für jede Leistung kommen in der Regel drei verschiedene Sätze infrage – das wird individuell festgelegt und hängt zum Beispiel damit zusammen, wie kompliziert die Behandlung war und ob es zum beispielsweise einen Notdienst-Zuschlag gab.

Steigende Kosten

Auch Tierärzte sind mit steigenden Kosten konfrontiert, wie etwa durch die steigenden Mietpreise sowie höhere Neben- und Personalkosten. Darüber hinaus sollen die Preise an die modernen und komplexeren Therapiemöglichkeiten angepasst werden, denn in den letzten Jahren ist da viel Neues zusammengekommen im Medizinsektor, beispielsweise Ultraschall- und MRT-Geräte.

Tierkrankenversicherung kann helfen

Konkrete Preissteigerungen sind zum Beispiel bei Impfungen, Kastrationen oder auch Operationen zu erwarten. Eine Tierkrankenversicherung kann jedoch dabei helfen, die hohen Kosten beim Tierarzt abzufedern. Die Versicherungen sind auf die Tiere abgestimmt und kommen für viele Behandlungen auf. Außerdem hat die Tierkrankenversicherung beispielsweise von DA Direkt das Gesundheits- und SOS-Budget, damit erhalten Tierhalter je nach gewähltem Tarif bis zu 120 Euro pro Jahr. Diesen Betrag können sie für Schutzimpfungen oder Prophylaxe einsetzen. Im Notfall übernimmt die Versicherung die Tierpensionskosten, wenn Sie selbst stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Quelle: AkZ Presse
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